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Nauheim

Gebühren für Feuerwehreinsätze

Das Hessische Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) schreibt vor wann ein Einsatz der Feuerwehr kostenpflichtig ist. Die Kosten für einen Feuerwehreinsatz ergeben sich aus der Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Nauheim.

Das Wichtigste vorab: Für die Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr werden weder Gebühren noch der Ersatz von Auslagen gefordert.

Wann ist ein Einsatz der Feuerwehr kostenpflichtig?

  1. bei Brandstiftung (sofern der Geschädigte nicht der Brandstifter ist)
  2. wenn der Einsatz vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde
  3. wenn der Brand beim Betrieb von Kraft-, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen entstanden ist
  4. wenn der Einsatz bei einer Anlage mit besonderem Gefahrenpotential erforderlich geworden ist
  5. wenn Sonderlöschmittel bei Bränden in Gewerbe- und Industriebetrieben aufgewendet wurde
  6. wenn die Feuerwehr wider besseren Wissens oder grob fahrlässig alarmiert wird
  7. wenn ein Fehlalarm von einer Brandmeldeanlage ausgeht
  8. wenn der Einsatz durch nicht angezeigtes, aber anzeigepflichtiges Verbrennen verursacht wurde
    (näheres unter Verbrennen von Baumschnitt)

Fälle der Allgemeinen Hilfe

Für alle übrigen Leistungen, insbesondere in Fällen der Allgemeinen Hilfe, sind die Kosten nach allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen oder nach örtlichen Gebührenordnungen zu erstatten. Kostenpflichtig ist:

  1. die Person, deren Verhalten die Leistung erforderlich gemacht hat
  2. bei Einsätzen die Person, die die tatsächliche Gewalt über eine Sache oder ein Tier ausübt
  3. die Person, auf deren Verlangen oder in deren Interesse die Leistung erbracht wurde
  4. bei Falschalarmen durch Kommunikationsmittel mit automatischer Ansage oder Anzeige
  5. bei Falschalarmen durch Meldung von Sicherheitsunternehmen die im Auftrag tätig werden
  6. der Leistungserbringer im Rettungsdienst wenn dieser sich der Unterstützung der Feuerwehr bedient
  7. der Halter oder die Halterin, bei Fehlfunktion des bordeigenen eCall-Systems in Kraftfahrzeugen
  8. Betreiber (SB)eines TPS-eCall-Systems, wenn technisch bedingte Falschalarme übermittelt werden.

Nähere Informationen finden Sie in der Gebührensatzung der Gemeinde Nauheim und in §61 HBKG.

Informationen

  • Download

Link zum Gesetz

Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - HBKG) in der Fassung vom 14. Januar 2014

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